Glossar · Finanzen
Finanzen

Mahnpause

Bewusstes Aussetzen des Mahnwesens für ein Mitglied oder eine Familie, etwa während einer Klärung oder in einer Notlage — mit Begründung und optionalem Ende.

1 Min. Lesezeit

Eine Mahnpause setzt das Mahnwesen für eine Person oder Familie vorübergehend aus. Offene Beträge bleiben bestehen, es gehen aber keine Zahlungserinnerungen und Mahnungen mehr hinaus, und es fallen keine Mahngebühren an.

Typische Anlässe

  • Eine Forderung ist strittig und wird gerade geklärt.
  • Das Mitglied hat eine Notlage geschildert, der Vorstand berät noch.
  • Eine Rücklastschrift beruht auf einem Fehler der Bank.
  • Ein Trauerfall in der Familie.

Mahnpause oder Ratenvereinbarung?

Die Mahnpause hält nur an. Eine Ratenvereinbarung regelt dagegen, wie der Rückstand bezahlt wird. Oft folgt auf eine kurze Mahnpause eine Ratenvereinbarung.

Gute Praxis

  • Immer eine Begründung festhalten — auch für den Fall, dass der Vorstand wechselt.
  • Wenn möglich ein Enddatum setzen, damit die Pause nicht vergessen wird.
  • Die Kassenprüfung sollte erkennen können, warum für jemanden nicht gemahnt wurde.

So ist es in innoverein gelöst

Die Mahnpause steht am Hauptmitglied, verlangt eine Begründung und hat ein optionales Ende. Sie hält Beiträge der ganzen Familie und Rechnungen an die Familie an. Der Mahnlauf, die Vorschau und der Mahnwesen-Bericht berücksichtigen sie gleichermaßen, und die Änderung steht im Audit-Log.