Mahnpause für eine Person
Das Mahnwesen für eine Familie mit Begründung anhalten – bis zu einem Datum oder bis auf Weiteres, für Beiträge und Rechnungen gleichermaßen.
Das bringt es
- Begründung ist Pflicht, das Ende optional – nachvollziehbar im Verlauf der Person
- Eine Regel für Mahnlauf, Vorschau und Rückstandslisten: wer pausiert, wird nirgends gemahnt
- Pause und Ratenvereinbarung schließen sich nicht aus
