Erziehungsberechtigte
Eltern oder Vormund, die minderjährige Mitglieder beim Vereinsbeitritt vertreten und häufig die Beiträge zahlen. Wichtig für Antrag, SEPA-Mandat und Datenschutz.
Erziehungsberechtigte sind die Personen, die das Sorgerecht für ein Kind haben — meist die Eltern, manchmal ein Vormund. Im Verein spielen sie eine doppelte Rolle: Sie vertreten minderjährige Mitglieder rechtlich und sind oft diejenigen, die zahlen.
Vereinsbeitritt Minderjähriger
Ein Beitritt ist ein Vertrag mit Pflichten, vor allem der Beitragspflicht. Minderjährige brauchen dafür nach §§ 107, 108 BGB die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Bei gemeinsamem Sorgerecht vertreten beide Eltern das Kind gemeinsam (§ 1629 BGB); in der Praxis unterschreibt oft ein Elternteil mit Einverständnis des anderen. Viele Satzungen regeln außerdem, ab welchem Alter Jugendliche Stimmrecht haben.
Zahlung und SEPA-Mandat
Das SEPA-Mandat erteilt die kontoinhabende Person — also meist ein Elternteil. Sinnvoll ist, mehrere Kinder einer Familie über ein Beitragskonto und ein Mandat zu führen, siehe Familienmitgliedschaft.
Datenschutz
Für Fotos, Veröffentlichungen oder die Nutzung von Apps braucht es bei Kindern unter 16 Jahren in der Regel die Einwilligung der Erziehungsberechtigten (Art. 8 DSGVO für Online-Dienste). Kontaktdaten der Eltern dürfen nur für Vereinszwecke verwendet werden.
Wenn das Kind volljährig wird
Mit 18 endet die Vertretung. Der Verein sollte prüfen, ob die Zahlung weiter über die Eltern laufen soll, und Einwilligungen gegebenenfalls neu einholen.
So ist es in innoverein gelöst
Ein Elternteil kann als zahlende Person geführt werden, auch ohne selbst Mitglied zu sein; die Kinder sind Submitglieder mit eigenem Mitgliedstyp. Unterhalb eines einstellbaren Alters stellt das Elternteil den Antrag für das Kind. Kinder sehen vom Zahler nur Name und Zahlungsart, Stammdaten und Zahlweg bleiben in der Hand der Familie.
