Vereinsregister (VR-Nummer)
Beim Amtsgericht geführtes öffentliches Register, in dem eingetragene Vereine (e. V.) mit Satzung, Vorstand und Vertretungsregelung verzeichnet sind.
Das Vereinsregister ist ein öffentliches Register beim zuständigen Amtsgericht, in dem alle eingetragenen Vereine eines Gerichtsbezirks geführt werden. Die VR-Nummer (Vereinsregister-Nummer) ist die eindeutige Kennzeichnung jedes Vereins. Wer einen Verein als juristische Person verstanden wissen will (mit eigener Rechtsfähigkeit, eigenem Bankkonto, Haftungsbegrenzung), muss eintragen — sonst gilt der Verein nur als nicht-rechtsfähiger Verein nach § 54 BGB mit persönlicher Vorstandshaftung.
Was steht im Register?
- Name und Sitz des Vereins (Postanschrift)
- Vollständige Satzung als Anhang
- Aktueller Vorstand: Name, Wohnort, Geburtsdatum jedes Vorstandsmitglieds (nicht die volle Anschrift — Geburtsdatum reicht zur Identifikation)
- Vertretungsregelung: einzeln, gemeinsam, mit Beschränkungen
- Eintragungsdatum und VR-Nummer
- Sitz-Geschichte, wenn der Verein umgezogen ist
- Historie aller Eintragungen (Vorstandswechsel, Satzungsänderungen, Sitz-Verlegung) — auch alte, gelöschte Personen sind im Archiv sichtbar
Wann muss eingetragen werden?
Die Eintragung ist freiwillig — es gibt keinen Zwang. Aber: Ein Verein wird durch die Eintragung ins Vereinsregister zur juristischen Person mit dem Zusatz „e. V." (eingetragener Verein). Bis dahin gilt er als nicht-rechtsfähiger Verein — die Vorstandsmitglieder haften persönlich, der Verein kann keinen Vertrag schließen, kein Konto eröffnen, keine Immobilie kaufen. Daher: praktisch jeder seriöse Verein lässt sich eintragen.
Gründungsablauf
- Mindestens 7 Gründungsmitglieder versammeln sich
- Satzung beschließen (Mehrheit der Gründungsversammlung)
- Vorstand wählen
- Gründungsprotokoll erstellen und unterschreiben
- Anmeldung zum Vereinsregister durch den Vorstand
- Notarielle Beglaubigung der Unterschriften
- Beim Amtsgericht einreichen mit Satzung, Protokoll, Vorstandsliste
- Nach 4–12 Wochen: Eintragung mit VR-Nummer
Änderungen melden
Jede Änderung — neuer Vorstand, geänderte Satzung, neuer Sitz, Änderung der Vertretungsregelung — muss durch den Vorstand notariell beglaubigt zum Vereinsregister angemeldet werden. Grundlage ist meist das Protokoll der Mitgliederversammlung, in der die Änderung beschlossen wurde. Notar prüft die Unterschriften (oder beglaubigt sie), reicht ein, Amtsgericht prüft formal, trägt ein. Kosten: pro Anmeldung typisch 60–150 € (Notarkosten + Gerichtskosten).
Häufige Fehler bei Anmeldungen
- Fehlerhafte Einladung zur Mitgliederversammlung (Frist, Tagesordnung) → Beschluss ist anfechtbar → Eintragung wird zurückgewiesen
- Satzungsänderung ohne 3/4-Mehrheit (§ 33 BGB)
- Anmeldung durch nur ein Vorstandsmitglied, obwohl Doppelvertretung gilt
- Vergessene Unterlagen (Protokoll, Anwesenheitsliste, Satzung in neuer Fassung)
- Falscher Wortlaut bei Vertretungsregelung — Amtsgericht ist sehr formal
Einsicht ins Register
Das Vereinsregister ist öffentlich — jeder kann gegen geringe Gebühr
eine Auskunft erhalten. Online über das gemeinsame Justiz-Portal der Länder
(handelsregister.de, dort Vereinsregister-Bereich). Für eine
Bank-Eröffnung, einen Mietvertrag oder eine Förder-Beantragung verlangt
das Gegenüber meist eine aktuelle Vereinsregister-Auszug
(nicht älter als 4 Wochen).
Internationales
Der deutsche e.V. ist nicht 1:1 mit ausländischen Vereinsformen vergleichbar — österreichisches Vereinsregister, schweizerisches Handelsregister sind eigene Systeme. Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten (z. B. Spenden aus dem Ausland) wird oft ein Vereinsregister-Auszug als Identitätsnachweis verlangt.
