Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV)
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO liegt als Vorlage bereit, wird elektronisch unterzeichnet und ist sofort gültig – inklusive Ergänzungen für Telefonie und Kartenzahlung.
Das bringt es
- Technisch-organisatorische Maßnahmen als Anlage
- Unterauftragnehmer transparent gelistet
- Download jederzeit im Vertrag-Reiter
