Sitzungsprotokoll
Schriftliche Dokumentation einer Vorstands- oder Mitgliederversammlung mit Tagesordnung, Beschlüssen und Abstimmungs-Ergebnissen. Grundlage für die Rechtswirksamkeit von Beschlüssen.
Das Sitzungsprotokoll ist die formale Niederschrift dessen, was in einer Vorstands- oder Mitgliederversammlung besprochen und beschlossen wurde. Es ist Grundlage für die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse und muss bei eingetragenen Vereinen sorgfältig geführt werden. Ohne Protokoll sind viele Beschlüsse später nicht durchsetzbar — und das Vereinsregister verlangt es bei vielen Eintragungen.
Pflicht-Bestandteile
- Ort, Datum, Beginn- und Ende-Zeit der Sitzung (für Anfechtungsfristen wichtig)
- Versammlungsleiter und Protokollführer namentlich
- Einladungsmodalität (Wie wurde eingeladen? Mit welcher Frist? Wer ist eingeladen worden?)
- Anwesende Mitglieder (Liste oder Anwesenheitsliste als Anhang, ggf. mit Stimmgewichtung)
- Vollständige Tagesordnung wie in der Einladung versandt
- Feststellung der Beschlussfähigkeit (Quorum erreicht? Welches?)
- Wesentliche Aussagen und Diskussionspunkte (mindestens stichpunktartig, bei kontroversen Themen ausführlicher)
- Wortlaut der gefassten Beschlüsse — wortgetreu, nicht paraphrasiert
- Abstimmungs-Ergebnisse: Ja/Nein/Enthaltung mit Zahlen
- Unterschrift des Protokollführers und des Versammlungsleiters
- Bei Wahlen: Annahme der Wahl durch die Gewählten
Beschlussprotokoll vs. Verlaufsprotokoll
Es gibt zwei Stile:
- Beschlussprotokoll: Nur die gefassten Beschlüsse mit Mehrheiten — knapp, schnell verfasst, ausreichend bei Vorstandssitzungen.
- Verlaufsprotokoll: Detaillierte Wiedergabe der Diskussion mit Wortbeiträgen einzelner Teilnehmer — bei JHV mit kontroversen Themen empfohlen, weil die Anfechtungssicherheit höher ist.
Die Satzung kann vorgeben, welches Format zu verwenden ist. Üblich ist ein Mischprotokoll: Beschlüsse wörtlich, Diskussionen zusammenfassend.
Versionierung und Echtheits-Schutz
Bei digitalen Protokollen empfiehlt sich eine Prüfsumme (Hash, z. B. SHA-256) am Ende des Dokuments — sie wird beim Erzeugen berechnet und macht nachträgliche Manipulationen sofort sichtbar. Wer später nur ein Wort im Protokoll ändert, hat einen anderen Hash und damit ein nachweisbar manipuliertes Dokument. Versionierung ist sinnvoll, wenn Folge-Sitzungen Korrekturen am Protokoll beschließen — dann gibt es v1.0 (Ursprung), v1.1 (Korrektur durch Folgeprotokoll) usw.
Genehmigung
Bei Mitgliederversammlungen gilt: Das Protokoll wird vom Versammlungsleiter und Protokollführer unterschrieben und in der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Erst die Genehmigung „besiegelt" das Protokoll. Bis dahin können Mitglieder Berichtigungsanträge stellen.
Aufbewahrung
Protokolle der Mitgliederversammlung sollten dauerhaft aufbewahrt werden — sie sind Grundlage für spätere Eintragungen im Vereinsregister, etwa bei Vorstandswechsel oder Satzungsänderung. Auch gemeinnützigkeitsrechtlich relevant: Das Finanzamt verlangt bei der dreijährigen Überprüfung Einblick. Aufbewahrungspflicht nach Handelsrecht/Steuerrecht: mindestens 10 Jahre.
Mängel und ihre Folgen
Fehlende Pflichtinhalte führen zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse — nicht automatisch zur Nichtigkeit, aber Anfechtungen erfolgen typischerweise innerhalb von einem Monat. Spätestens bei der nächsten JHV-Einladung sollten Protokoll-Lücken geschlossen sein. Bei Anmeldungen zum Vereinsregister verlangt der Notar/das Amtsgericht das Protokoll und prüft die Beschlussfähigkeit — fehlerhafte Protokolle führen zur Zurückweisung der Anmeldung und können den Vorstandswechsel um Monate verzögern.
Digitale Erstellung
Eine moderne Vereinssoftware unterstützt den gesamten Protokoll-Workflow: Tagesordnung vor der Sitzung erstellen, während der Sitzung live mitschreiben, Beschlüsse markieren, Abstimmungen direkt im System dokumentieren (inkl. Live-Stimmabgabe der Anwesenden), Unterzeichnung digital, Versand an alle Teilnehmer, Archivierung mit Hash. Das spart dem Schriftführer Stunden und vermeidet Übertragungsfehler.
