Sammelbescheinigung
Eine einzige Zuwendungsbescheinigung, die alle Spenden eines Spenders innerhalb eines Kalenderjahres auflistet — Pflicht-Vermerk: keine Einzel-Belege ausgestellt.
Die Sammelbescheinigung erspart bei wiederkehrenden Spenden die Mehrfach-Ausstellung von Einzelbescheinigungen. Sie listet alle Spenden eines Spenders innerhalb eines Kalenderjahres mit Datum und Betrag und wird einmal jährlich ausgestellt — typischerweise im Januar/Februar des Folgejahres, pünktlich zur Steuererklärung.
Wann ist die Sammelbescheinigung sinnvoll?
Sobald ein Spender mehr als einmal im Jahr spendet, lohnt sich die Sammelbescheinigung: weniger Papier, weniger Versand, übersichtlicher für den Spender und für den Schatzmeister. Bei Patenschaften (12 Monatsbeträge), Stiftungs-Quartalsbeiträgen oder Aktiv-Spendern mit mehreren Einzelspenden ist sie der Standard. Eine Einzelbescheinigung pro Spende anzulegen wäre in solchen Fällen unwirtschaftlich.
Pflichtangaben
- Alle Pflichtfelder der Einzelbescheinigung (siehe Zuwendungsbescheinigung)
- Auflistung jeder einzelnen Spende mit Datum und Betrag (chronologisch sortiert)
- Gesamtsumme aller aufgelisteten Spenden
- Klare Angabe des Zeitraums, den die Sammelbescheinigung abdeckt (üblicherweise: 01.01.–31.12. eines Kalenderjahres)
- Pflicht-Vermerk: „Es wird bestätigt, dass über die in der Gesamtsumme enthaltenen Zuwendungen keine weiteren Bestätigungen, weder formelle Zuwendungsbestätigungen, noch Beitragsquittungen oder Ähnliches ausgestellt wurden und werden."
Wichtiger Vermerk
Auf einer Sammelbescheinigung muss explizit stehen, dass über alle aufgelisteten Beträge keine weiteren Einzelbescheinigungen ausgestellt wurden — sonst könnte der Spender theoretisch doppelt absetzen, und der Verein hätte ein Compliance-Problem. Dieser Pflichtsatz ist im amtlichen Muster vorgegeben und darf nicht weggelassen werden.
Typische Anwendungsfälle
- Patenschaften (monatlicher Festbetrag, oft 5–25 €)
- Stiftungsbeiträge (Quartalsbeiträge an einen Förderverein)
- Spendendauer-Aufträge per Lastschrift
- Mehrere Einzelspenden eines Förderers im Jahr (z. B. Geburtstagsspende, Trauerspende, Geldspende zum Sommerfest)
- Mitgliedsbeiträge in Vereinen, in denen sie abzugsfähig sind (NICHT in reinen Sportvereinen!)
Behandlung von Mitgliedsbeiträgen
Schwierig wird's, wenn ein Spender sowohl Mitglied ist als auch zusätzlich Spenden leistet. Mitgliedsbeiträge sind in vielen Vereinen nicht abzugsfähig (z. B. Sport-, Brauchtums-, Heimatvereine — siehe § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG), Spenden aber schon. Auf der Sammelbescheinigung müssen die beiden getrennt ausgewiesen werden — nicht zusammenrechnen. Ansonsten droht eine Aberkennung.
Sachspenden in der Sammelbescheinigung
Möglich, aber kompliziert: Sachspenden müssen einzeln mit Bewertungsgrundlage aufgeführt werden (Marktwert, Buchwert). Die Praxis empfiehlt: Sachspenden grundsätzlich als Einzelbescheinigung ausstellen und nur Geldspenden in die Sammelbescheinigung packen.
Automatisierter Versand
innoverein erzeugt Sammelbescheinigungen am Jahresende automatisch pro Förderer — entweder per E-Mail oder als physischen Brief über die Deutsche Post (E-POST-Integration). Der Schatzmeister gibt einmal das Stichdatum frei und prüft eine Stichprobe, der Rest läuft automatisch. Die Bescheinigungen werden zusätzlich im Spender-Profil archiviert, sodass spätere Nachfragen „Hatte ich da auch eine Quittung?" mit einem Klick beantwortet werden.
